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Aus unserer Praxis... | ALIVIO, s.r.o.

www.alivio.cz :: Aus unserer Praxis... (16.04.2024 - 06:18)

Steuern, Finanzkontrollen, internationale Besteuerung
Gesellschaft ist bei Steuerbeareterkammer registriert
Gesellschaft ist bei Steuerbeareterkammer registriert

Aus unserer Praxis...

Unsere Erfahrungen

Umklassifizierung Darlehenszinsen auf Gewinnanteil

Das Finanzamt in Vimperk hat eine Kontrolle der Körperschaftssteuer begonnen, daraufhin hat es sich auch auf die Kontrolle der Quellensteuer erweitert. Der Klient wand sich an uns, das ihm der Steuerverwalter bekannt gab, dass er ihm die Ansprüche des Gesellschaftsdarlehen als steuerlich nicht anerkennt und das er die Steuerbasis um 8 941 901 CZK erhöht.Im Bezug auf das Einkommenssteuergesetz hat er diese Zinsen auch noch auf die Gewinnanteile umklassifiziert, dazu hat er für die kontrollierten Jahre 2005-2007 eine Quellensteuer in einer Gesamthöhe von 1 191 959 CZK zugerechnet. Aufgrund  weiterer Beweisführung ist es uns, alle Kontrollen mit einer Nullnachmessung abzuschließen.

 

Überprüfungserlaubnis

Einer Vereinigung von natürlichen Personen, wurde eine Einkommenssteuer einschließlich Nebengebühren in Höhe von 2,3 Mio. CZK von fiktiven Erlösen nachträglich bemessen. Dieses Erlöse hat sich der Steuerverwalter selbst berechnet, nachdem er die von der Vereinigung ausgewiesenen Erlöse nicht anerkannt hat. Eine Abberufung wurde abgelehnt. Die Mitglieder haben um eine Wiederaufnahme der Verfahrens eingereicht, dieses wurde nicht genehmigt. Nach der Exekution von Geldmitteln, Pfand auf Liegenschaften und Auto kamen die Klienten zu uns. Es ist uns gelungen eine Überprüfung von nachträglichen Zahlungsbestätigungen zu erreichen und die Steuer mit Nebengebühren um 1,5 Mio. CZK auf endliche 8. 000 CZK zu erniedrigen.

 

Nichtanerkennung USt.-Abzug

Eine Gesellchaft hatte ihre Tätigkeit in Tschechien beendet und ersuchte deshalb das Finanzamt um eine Entziehung der Registrierung der Umsatzsteuer zu bekommen. Anstatt diese auszugeben, fing das Finanzamt eine Steuerkontrolle durchzuführen und zweifelte an alle Abzugsansprüche, die die Gesellschaft von Anfang an erhoben hatte. Der Grund dafür war, dass sie keine Erlöse ausgewiesen hat und auch keine steuerlichen Leistungen an Umsatzsteuer gemacht hat. Der ausländische Inhaber klärte den Kontrollarbeiter auf, dass er eine GmbH nach ca. jährlicher Marktforschung gegründet hat, wo er von ausländischen Herstellern eine Alleinvertretung für den tschechischen, slowakischen und österreichischen Markt gewonnen hat. Danach arbeitete er an nötigen Zertifikaten, Werbung und Messeausstellungen. Vor der ersten Lieferung kam der ausländische Hersteller in Schwierigkeiten und löste damit die Firma auf. Deshalb hatte die Gesellschaft nur Leistungen mit Vorsteuer. Das Finanzamt hat auf dieses Argument nicht gehört und blieb bei ihrer Ansicht, dass sie Gesellschaft keinen Anspruch auf einen Abzug hat. Im Moment, wo zu der Gesellschaft einige Aufforderungen kamen, wand sich der Klient an uns. Ziemlich schnell ist es und gelungen, das Finanzamt zu überzeugen, dass ihre Ansicht irrig ist und wir haben dem Klienten auf 100 % seine Steuerabzüge verteidigt.

 

Forensische Wirtschaftsprüfung

Aufgrund enstandener Zweifel an Wirtschaften von inländischer GmbH seitens des österreichischen Inhabers wurde bei uns eine forensische Wirtschaftsprüfung mit unangemeldeter Kontrolle der Buchhaltung bei dieser Gesellschaft bestellt. Die Wirtschaftsprüfung hatte Unklarheiten in Höhe von ca. 30 Mio. CZK bewiesen. Aufgrund dessen wurde eine Klage an den Geschäftsführer in zivilrechtlicher Verwaltung abgegeben und auch eine Strafhandlung wegen der Unterbrechung von Pflichten bei der Vermögensverwaltung, Betrug und Geldunterschlagung. Die Strafhandlung endete mit dem Urteil von einem Freiheitsentzug des Geschäftsführers für 6 Jahre. Die zivilrechtliche Verwaltung endete mit dem Urteil von eine verursachten Ersatzschaden.

 

Steuerfreiheit bei Liegenschaftsübertragungssteuer
Aufrgrund einer Haftung für die Grunderwerbssteuer wurde eine GmbH aufgefordert, damit sie diese Steuer mit den Nebengebühren in Höhe von 2,3 Mio. CZK zahlt. Gleichzeitig wurde mit dieser Aufforderung beim Stadgericht Prag eine Auflösung von dem Kaufvertrag dieser Imobilie "ex tunc" gewonnen. Es wurde also eine Verwaltung zur Minderung dieser Steuer begonnen. Es dauerte in mehreren Stufen ca. 2,5 Jahre, das Vermögen der Gesellschaft wurde dem Finanzamt in Sušice zu exekutiver Eintreibung ausgesetzt. Am Ende haben wir endlich einen Nachlass der Grunderwerbssteuer einschließlich Nebengebühren in voller ursprünglicher Höhe erreicht.


Neubildung von Buchhaltung

Aufgrund einer Bestellung haben wir die komplette Rechnungsevidenz von zwei Handelsgesellschaften neu gebildet, in einem Zeitraum von ca. 3 Monaten. Der Gesamtumsatz war ca. 120 Mio. CZK und es gab mehr als 50 tausend Rechnungsposten bis man vollständig die Rechnungsbücher und Erfüllung aller Steuerpflichten abegschlossen hat.

 

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